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Ratgeber Verkehrsrecht· 6 Min. Lesezeit

E-Scooter, Fahrrad, Mofa: Promillegrenzen, MPU und das Verbot fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

Wer nach dem Kölsch auf den E-Scooter steigt, riskiert den Autoführerschein. Welche Grenzen auf Scooter und Fahrrad gelten und wann die Behörde sogar das Radfahren verbieten will.

Waage der Justitia zu Promillegrenzen auf E-Scooter und Fahrrad, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Kurz gesagt: Der E-Scooter zählt wie ein Auto

E-Scooter sind rechtlich Kraftfahrzeuge, auch wenn man für sie keinen Führerschein braucht. Deshalb gelten auf dem Scooter dieselben Promillegrenzen wie im Auto: 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit und damit eine Straftat. Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.

Auf dem Fahrrad liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit höher, bei 1,6 Promille. Wer mit Ausfallerscheinungen fährt, etwa Schlangenlinien oder einem Sturz, kann sich aber bereits ab 0,3 Promille strafbar machen, auf dem Scooter ebenso wie auf dem Rad.

Promillegrenzen im Überblick
SituationGrenzeTypische Folge
Probezeit oder unter 21 (Auto, E-Scooter)0,0 ‰250 € Bußgeld, 1 Punkt, Maßnahmen in der Probezeit
Auto oder E-Scooter, ohne Ausfallerscheinungenab 0,5 ‰beim ersten Mal 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Auto, E-Scooter oder Fahrrad mit Ausfallerscheinungenab 0,3 ‰Straftat nach § 316 StGB
Auto oder E-Scooterab 1,1 ‰Straftat, in der Regel Entzug der Fahrerlaubnis
Fahrradab 1,6 ‰Straftat, regelmäßig Anordnung einer MPU

Was die Scooterfahrt für den Autoführerschein bedeutet

Eine Trunkenheitsfahrt auf dem E-Scooter wird strafrechtlich wie eine Autofahrt behandelt. Das Gericht kann deshalb die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperrfrist festsetzen, obwohl der Scooter selbst ohne Führerschein gefahren werden darf. Die Gerichte gehen dabei überwiegend von einem Regelfall aus; einzelne Gerichte sehen im Einzelfall Spielraum, weil ein Scooter weniger gefährlich sei als ein Auto. Genau hier setzt die Verteidigung an.

Ob der Führerschein bleibt, entscheidet sich häufig früh: bei der Frage, ob die Blutprobe ordnungsgemäß entnommen wurde, wie hoch die Alkoholkonzentration zur Tatzeit tatsächlich war und ob die Polizei Ausfallerscheinungen sauber dokumentiert hat.

Fahrrad ab 1,6 Promille: Die MPU kommt auch ohne Auto

Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad erwischt wird, muss damit rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet. Das gilt auch, wenn die Fahrt nicht mit dem Auto, sondern mit dem Rad stattfand. Wer die MPU nicht beibringt oder nicht besteht, verliert den Autoführerschein, obwohl er nie betrunken Auto gefahren ist.

Die Anordnung ergeht oft erst Monate nach dem Strafverfahren. Wer die Zeit nutzt, um sich vorzubereiten, besteht die Untersuchung deutlich häufiger als jemand, der unvorbereitet hingeht.

Wann die Behörde fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge verbietet

Nach § 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung kann die Behörde einer Person, die sie für ungeeignet hält, auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagen: Fahrrad, Mofa, E-Scooter. Das trifft vor allem Menschen, die gar keinen Führerschein besitzen und nach einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad die MPU verweigern.

Diese Untersagung ist rechtlich umstritten. Obergerichte haben die Vorschrift in den vergangenen Jahren als zu unbestimmt kritisiert, weil sie nicht klar regelt, wann ein Radfahrer als ungeeignet gilt. Ob eine Untersagung Bestand hat, hängt deshalb vom Einzelfall und vom aktuellen Stand der Rechtsprechung ab. Ein Widerspruch oder eine Klage kann sich lohnen, die Frist dafür beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids.

Was Sie nach einer Kontrolle tun sollten

Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Menge und zum Zeitpunkt Ihres Trinkens. Solche Angaben werden später für Rückrechnungen verwendet, fast immer zu Ihrem Nachteil. Notieren Sie stattdessen, wann kontrolliert und wann die Blutprobe entnommen wurde, und melden Sie sich bei uns, bevor Sie den Anhörungsbogen beantworten.

Häufige Fragen

Für den E-Scooter gelten dieselben Grenzen wie im Auto: ab 0,5 Promille drohen 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, mit Ausfallerscheinungen schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille.

Ja, mittelbar. Ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad ordnet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig eine MPU an. Wer sie nicht besteht oder nicht vorlegt, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Gegen die Untersagung nach § 3 FeV können Sie innerhalb eines Monats ab Zustellung Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Wegen der uneinheitlichen Rechtsprechung sollte der Bescheid in jedem Fall geprüft werden.

Rechtsanwalt Marc Michelske, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Marc Michelske

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · ADAC-Vertragsanwalt

Stand: 29. September 2026. Der Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Anwalt für Führerschein und MPU in Köln →
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