Kurz gesagt: Ein Fahrverbot ist befristet, die Fahrerlaubnis bleibt
Das Fahrverbot untersagt für einen bis drei Monate das Führen von Kraftfahrzeugen. Anders als beim Entzug bleibt die Fahrerlaubnis bestehen: Nach Ablauf der Frist gibt es den Führerschein zurück, ohne Antrag und ohne MPU. Verhängt wird es im Bußgeldbescheid, meist als sogenanntes Regelfahrverbot für bestimmte Verstöße.
| Verstoß | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Geschwindigkeit innerorts 31–40 km/h zu schnell | 260 € | 2 | 1 Monat |
| Geschwindigkeit außerorts 41–50 km/h zu schnell | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell binnen eines Jahres | je nach Tat | je nach Tat | 1 Monat |
| Rotlicht länger als eine Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Handy am Steuer mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| 0,5 Promille oder mehr | 500 € | 2 | 1 Monat |
Die Viermonatsfrist: den Zeitpunkt selbst wählen
Wer in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn selbst bestimmen. Das Fahrverbot wird dann erst wirksam, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wird, spätestens aber vier Monate nach Rechtskraft des Bescheids. So lässt es sich in den Urlaub oder eine ruhige Phase im Beruf legen.
Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Führerschein bei der Behörde eingeht, nicht ab dem Absenden. Wer knapp plant, sollte den Führerschein persönlich abgeben. Wer während des Fahrverbots fährt, begeht eine Straftat, auch mit einem ausländischen Führerschein.
Wann das Fahrverbot wegfallen kann
Das Regelfahrverbot ist kein Automatismus. Gerichte sehen davon ab, wenn es im Einzelfall unverhältnismäßig wäre, im Gegenzug wird die Geldbuße erhöht. Anerkannt sind vor allem drei Konstellationen: eine drohende Existenzgefährdung, etwa der Verlust des Arbeitsplatzes, ein sogenanntes Augenblicksversagen, zum Beispiel ein übersehenes Schild ohne grobe Nachlässigkeit, und ein sehr langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil.
Die Härte muss belegt werden, eine bloße Behauptung reicht nicht. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die konkret darlegt, warum ein Monat ohne Führerschein zur Kündigung führt, ist oft der entscheidende Baustein.
Vorsatz, Wiederholung, Gnadengesuch
Die Beträge im Bußgeldkatalog gelten für fahrlässige Verstöße. Wer deutlich zu schnell fährt, dem unterstellen Gerichte häufig Vorsatz, und dann wird die Geldbuße in der Regel spürbar erhöht, oft verdoppelt. Wer bereits ein Fahrverbot hatte, kann die Viermonatsfrist nicht nutzen und muss mit einer längeren Dauer rechnen.
Ist die Entscheidung rechtskräftig, bleibt nur noch ein Gnadengesuch. Es hat nur in echten Ausnahmefällen Erfolg, etwa bei einer unvorhersehbaren schweren Härte. Der bessere Weg ist fast immer, die Argumente im Einspruchsverfahren vorzubringen.
Häufige Fragen
Bei der Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat; ihre Anschrift steht im Bescheid. Das Fahrverbot läuft ab dem Eingang des Führerscheins dort, nicht ab dem Absenden.
Einen Anspruch darauf gibt es nicht, aber Gerichte sehen bei besonderer Härte oder Augenblicksversagen häufig vom Fahrverbot ab und erhöhen dafür die Geldbuße. Die Härte muss konkret belegt werden.
Nein. Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen. Eine MPU kann nur nach einem Entzug der Fahrerlaubnis oder bei Eignungszweifeln der Behörde angeordnet werden.

Marc Michelske
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · ADAC-Vertragsanwalt
Stand: 29. September 2026. Der Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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