Handy am Steuer: Halten ist das Problem
Verboten ist, ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, während der Fahrt in die Hand zu nehmen oder zu halten. Das gilt für Handy, Tablet und Navigationsgerät gleichermaßen. Erlaubt ist die Bedienung per Sprachsteuerung oder ein kurzer Blick auf ein fest installiertes Gerät.
Ein Fahrzeug, das an der Ampel steht, gilt weiterhin als in Fahrt. Nur wenn es steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist, darf das Gerät in die Hand genommen werden. Eine automatische Start-Stopp-Funktion schaltet den Motor in diesem Sinne nicht aus.
Rotlicht: Die Sekunde entscheidet
Beim Rotlichtverstoß kommt es darauf an, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte. Ab einer Sekunde spricht man vom qualifizierten Rotlichtverstoß, und dann drohen zwei Punkte und ein Fahrverbot. Genau diese Sekunde ist der Ansatzpunkt der Verteidigung: Wurde sie mit einer geeichten Anlage gemessen oder nur von einem Polizeibeamten geschätzt?
Eine defekte Ampel, die dauerhaft Rot zeigt, darf nach der Rechtsprechung nach angemessener Wartezeit vorsichtig passiert werden. Wer das tut, muss den Defekt aber belegen können und haftet bei einem Unfall mit.
Blitzer-App und Radarwarner
Verboten ist, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigt oder stört. Dazu zählen Radarwarner und Blitzer-Apps auf dem Handy des Fahrers. Die App auf dem Handy des Beifahrers ist nach verbreiteter Auffassung nicht erfasst, solange der Fahrer sie nicht nutzt. Ein Radarwarner im Auto darf dagegen gar nicht betriebsbereit mitgeführt werden.
Was es kostet
Die folgende Übersicht nennt die Regelsätze für den ersten, fahrlässigen Verstoß mit dem Auto. Liegt Vorsatz oder eine Voreintragung vor, wird es teurer.
| Verstoß | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handy in der Hand | 100 € | 1 | – |
| Handy mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| Handy mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Rotlicht, einfach | 90 € | 1 | – |
| Rotlicht, einfach mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Rotlicht länger als 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Blitzer-App oder Radarwarner | 75 € | 1 | – |
Wo die Verteidigung ansetzt
Beim Handyverstoß stützt sich der Vorwurf meist auf die Beobachtung eines Polizeibeamten aus einem fahrenden Fahrzeug oder auf ein Foto. Ob darauf wirklich ein Handy in der Hand zu sehen ist und nicht eine Sonnenbrille oder ein Kaffeebecher, ist häufiger zweifelhaft, als man denkt. Beim Rotlicht prüfen wir die Messanlage, die Gelbphase und die Lage der Haltelinie. Das alles steht erst in der Akte, deshalb beginnt jede Verteidigung mit der Akteneinsicht.
Häufige Fragen
Nur ohne es in die Hand zu nehmen. Solange der Motor läuft, gilt das Fahrzeug als in Fahrt; auch die Start-Stopp-Automatik ändert daran nichts.
Wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte. Dann drohen 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Nach verbreiteter Auffassung ja, solange nur der Beifahrer sie nutzt und der Fahrer davon nicht profitiert. Für den Fahrer selbst ist sie verboten und kostet 75 Euro und einen Punkt.

Marc Michelske
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · ADAC-Vertragsanwalt
Stand: 29. September 2026. Der Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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