Kurz gesagt: Schon ein Punkt löst die Probezeitmaßnahmen aus
Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Ersterwerb der Fahrerlaubnis. Begeht der Fahranfänger in dieser Zeit einen schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende (B-Verstöße), ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre. Maßgeblich ist der Tag der Tat, nicht der Tag, an dem der Bescheid rechtskräftig wird.
Zu den A-Verstößen gehören praktisch alle Ordnungswidrigkeiten, die mit mindestens einem Punkt ins Fahreignungsregister eingetragen werden: spürbare Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, das Handy am Steuer, zu geringer Abstand und jeder Verstoß gegen das Alkoholverbot. B-Verstöße sind vor allem technische Mängel, etwa abgefahrene Reifen.
Die drei Stufen der Probezeit
Das Gesetz arbeitet mit einem Stufensystem. Jede Stufe setzt voraus, dass die vorherige abgeschlossen ist. Wer ein angeordnetes Aufbauseminar nicht innerhalb der gesetzten Frist besucht, verliert die Fahrerlaubnis sofort, unabhängig davon, wie harmlos der Anlass war.
| Auslöser | Folge |
|---|---|
| 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße | Aufbauseminar auf eigene Kosten, Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre |
| Weiterer A-Verstoß oder 2 B-Verstöße nach dem Seminar | Schriftliche Verwarnung, Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung |
| Weiterer A-Verstoß oder 2 B-Verstöße nach Ablauf der Frist aus Stufe 2 | Entzug der Fahrerlaubnis |
| Aufbauseminar nicht fristgerecht besucht | Entzug der Fahrerlaubnis |
Warum der Einspruch in der Probezeit mehr wert ist als sonst
Für einen erfahrenen Fahrer ist ein Punkt ärgerlich, für einen Fahranfänger ist er teuer: Aufbauseminar, zwei zusätzliche Jahre Probezeit und das Risiko, beim nächsten Fehler die Verwarnung zu erhalten. Die eigentliche Geldbuße ist oft der kleinste Posten.
Deshalb lohnt sich die Prüfung des Bußgeldbescheids in der Probezeit fast immer. Fällt der Punkt weg, weil die Messung angreifbar ist oder die Tat nicht nachweisbar, entfallen auch alle Probezeitmaßnahmen. Wichtig ist die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung.
Strafverfahren in der Probezeit
Auch Straftaten im Straßenverkehr zählen als A-Verstöße, etwa eine Unfallflucht oder eine fahrlässige Körperverletzung. Hier droht neben den Probezeitmaßnahmen meist schon im Strafverfahren der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer eine Vorladung erhält, sollte keine Angaben zur Sache machen, bevor die Ermittlungsakte gelesen ist.
Häufige Fragen
Ja. Entscheidend ist, dass die Tat in der Probezeit begangen wurde. Die Maßnahmen werden auch dann angeordnet, wenn die Entscheidung erst nach Ablauf der Probezeit rechtskräftig wird.
Die Kosten trägt der Fahranfänger selbst. Sie werden von den Fahrschulen festgelegt und liegen erfahrungsgemäß im Bereich einiger hundert Euro, bei Alkohol- oder Drogenverstößen ist das besondere Seminar teurer.
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Bußgeldverfahren in der Regel gedeckt. Viele Fahranfänger sind über die Police der Eltern mitversichert. Die Deckungsanfrage stellen wir kostenfrei.

Marc Michelske
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · ADAC-Vertragsanwalt
Stand: 29. September 2026. Der Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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