Kosten
Kanzlei Michelske
Transparent und lösungsorientiert arbeiten wir zum Wohle unserer Klinenten. Die Honorarvereinbarung wird stets offen und im Vorfeld der Tätigkeitsaufnahme getroffen. Die Kosten bestimmen sich nach den Regelungen des RVG.
Sie wünschen weitere Informationen über anfallende Kosten? Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!
Gebühren
Die Kosten bestimmen sich nach den Regelungen des RVG.
Erstberatung
Es gilt für Verbraucher eine Kappungsgrenze von max. 190 € netto. Dieses Honorar wird verrechnet.
Gegenstandswert
Die Gebühren richten sich nach dem gegenstandswert. Liegt dieser z.B. unter 300 €, so liegt die Gebühr bei 25 €.
Kostenträger
Der Mandant zahlt die Kosten. Eine Erstatung kann aber vom Gegner verlangt werden.
Erstberatung
Einer der Grundsätze ist, dass dem Rechtsanwalt bei vielen Gebühren ein Ermessen für die Höhe der jeweiligen Gebühr zusteht, wobei er die Schwierigkeit, den Umfang und Aufwand sowie die persönlichen Verhältnisse des Mandanten zu berücksichtigen hat. So verhält es sich auch bei einer Erstberatung, die zudem für Verbraucher eine Kappungsgrenze von 190,00 € netto hat.
Sollte der Rechtsanwalt weiter tätig sein, so wird das Honorar der Erstberatung auf die Gebühren der weiteren Tätigkeit angerechnet.

Rechtsanwaltskanzlei Michelske
Vogelsanger Str. 348-350
50827 Köln
Telefon: 0221-252 123
Telefax: 0221-252 393
E-Mail: michelske@michelske.de