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Kosten –
Transparent
und ehrlich

Bei uns erhalten Sie noch vor der Mandatserklärung eine volle und transparente Kostenaufstellung.

Gebühren

Die Kosten bestimmen sich nach den Regelungen des RVG.

Erstberatung

Es gilt für Verbraucher eine Kappungsgrenze von max. 190 € netto. Dieses Honorar wird verrechnet.

Gegenstandswert

Die Gebühren richten sich nach dem gegenstandswert. Liegt dieser z.B. unter 300 €, so liegt die Gebühr bei 25 €.

Kostenträger

Der Mandant zahlt die Kosten. Eine Erstatung kann aber vom Gegner verlangt werden.

Erstberatung

Einer der Grundsätze ist, dass dem Rechtsanwalt bei vielen Gebühren ein Ermessen für die Höhe der jeweiligen Gebühr zusteht, wobei er die Schwierigkeit, den Umfang und Aufwand sowie die persönlichen Verhältnisse des Mandanten zu berücksichtigen hat.  So verhält es sich auch bei einer Erstberatung, die zudem für Verbraucher eine Kappungsgrenze von 190,00 € netto hat.

Sollte der Rechtsanwalt weiter tätig sein, so wird das Honorar der Erstberatung auf die Gebühren der weiteren Tätigkeit angerechnet.