Ihr wichtigstes Recht: Schweigen
Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zur Sache machen und sollten es ohne Verteidiger auch nicht tun. Aussagen in der ersten Aufregung lassen sich später kaum korrigieren. Sagen Sie höflich, dass Ihr Anwalt sich äußern wird. Wir melden uns bei Polizei und Staatsanwaltschaft und übernehmen ab diesem Moment die Kommunikation.




