THG-Prämie THG-Quote

THG-Quoten, Aufgepasst bei Leasing, Kauf und Finanzierung

Hier erhalten Sie die wichtigsten Fakten, für den Fall, dass Sie Ihre THG-Prämie für die THG-Quote beantragen bei Leasing, Kauf und Finanzierung eines Elektroautos.

THG-Prämie und THG-Quote

Der Gesetzgeber hat seit dem Jahr 2015 die Treibhausgasminderungsquote (auch Treibhausgasquote, Treibhausquote oder THG-Quote) gesetzlich als marktbasiertes Klimaschutz-Instrument eingeführt, das darauf abzielt, mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor einzubringen und dadurch klimaschädliche Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.

Seit dem 1. Januar 2022 können Sie als Halter von reinen Elektrofahrzeugen (Autos, Motorräder und Roller mit Straßenzulassung) durch die THG-Quote Geld für die eingesparten CO2-Emissionen erhalten, nämlich die sogenannte THG-Prämie. Die Abwicklung erfolgt unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I über Zwischenhändler. Laut ADAC sind dabei etwa „250 bis 350 Euro pro Jahr“ möglich. Einer der größten Zwischenhändler hat nun aber Insolvenz angemeldet.

Nun besteht natürlich die Möglichkeit, dass für das von Ihnen gewünschte Fahrzeug, bereits die THG-Quote beantragt wurde, so dass Sie die Prämie nicht erhalten.

Wie schützen Sie sich?

Wenn Sie ein Elektroauto kaufen, finanzieren oder leasen, sollten Sie beim Angebot genau auf das Kleingedruckte in Bezug auf die THG-Quote achten. Denn im schlimmsten Fall hat der Verkäufer die THG-Quote für Ihr Elektroauto schon selbst für das aktuelle Jahr beantragt.

  • Fragen Sie vor Unterzeichnung bei dem Verkäufer nach: Was mit der THG-Quote ist? Wurde diese bereits beim Umweltbundesamt beantragt?
  • Überprüfen Sie bei Leasingangeboten genau die Anzahlung: Ist sie höher als der Umweltbonus von 4.500 Euro? Warum? Wurde hier eine rein theoretische THG-Quote für die nächsten drei Jahre einkalkuliert? Wenn ja, kalkulieren Sie ein, dass die THG-Quote über die drei Jahre geringer ausfallen kann, als sie als Anzahlung investiert haben. Ein guter Durchschnittswert ist derzeit 350 Euro pro Jahr.

     

    Wenden Sie sich bitte direkt an uns und lassen keine Zeit verstreichen, nur dann können wir für Sie vor Vertragsabschluss prüfen, wem die THG-Prämie zusteht.

    Auch wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie dennoch abklären, wem die THG-Prämie zusteht, wenn Sie diese einkalkulieren.

    Kontakt

    0221 252123

    michelske@michelske.de

    Ihr

    Marc Michelske

    Rechtsanwalt

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    ADAC Vertragsanwalt

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