Verkehrsrecht Köln
Kanzlei Michelske

Verkehrsrecht Köln – Das Verkehrsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen und Vorschriften, die den Straßenverkehr betreffen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei Unfällen, Bußgeldverfahren und Führerscheinangelegenheiten kompetente Beratung und Unterstützung bieten.

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Verkehrsrecht

Bereits mit ihrer Gründung 1983 hat die Kanzlei das Verkehrsrecht mit all seinen Aspekten im Blick. Egon Michelske führt seit 2006 den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“. Damit gehörte er in Deutschland zu einem der ersten Fachanwälte in diesem Rechtsgebiet. Durch regelmäßige Fortbildungen sowie durch kontinuierliche Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten dieses Rechtsgebiets ist es Egon Michelske möglich, Mandanten im Bereichen des Verkehrsrechts stets optimal zu betreuen. Im Rahmen seiner Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht ist er sowohl Mitglied der „Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaften e.V.“ als auch in der „Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein“.

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Unsere Leistungen im Bereich Verkehrsrecht Köln

Im Verkehrsrecht geht es um die Regelungen und Gesetze, die den Straßenverkehr betreffen. Dazu gehören unter anderem Unfälle, Bußgelder und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht kann hierbei unterstützen und beraten.

https://michelske-koeln.adac-vertragsanwalt.de/

 

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Unser Focus

Im Jahr 2017 wurde Marc Michelske, der Sohn des Kanzleigründers Egon Michelske, zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt. Zudem wurde er im selben Jahr in diesem Fachgebiet ADAC Vertragsanwalt. Marc Michelske ist zuständig für das Verkehrszivilrecht, und er macht Schmerzensgeldforderungen und Haushaltsführungsschäden für Sie geltend. Des Weiteren kümmert er sich um die allgemeine Unfallregulierung und die Korrespondenz mit den Versicherern. Nötigenfalls tritt er vor Gericht auf, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

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Fahrverbot rechtskräftig?! Was tun?

Wir erleben es leider immer wieder, dass wir um Rat gefragt werden, was kann man noch machen, wenn ein Fahrverbot bereits rechtskräftig ist?

Für einen Wiedereinsetzungsantrag benötigt man Gründe, weshalb die versäumte Frist nicht durch einen Fehler des Mandanten oder des Anwalts eingetreten ist. Gibt es solche Gründe nicht, wird ein Antrag auf Wiedereinsetzung keinen Erfolg haben und der Bußgeldbescheid samt Fahrverbot bleibt rechtskräftig. Ganzen Artikel lesen (anwalt.de)

Das Verkehrsrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die den Straßenverkehr regeln. Es beinhaltet Vorschriften für Fahrzeuge, Fahrer und Verkehrsteilnehmer, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Im Falle von Unfällen, Bußgeldbescheiden oder Führerscheinproblemen ist es wichtig, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen zu vertreten. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, der Abwehr von ungerechtfertigten Bußgeldbescheiden, gegen die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis oder bei dem Einspruch gegen ein Fahrverbot.

Darüber hinaus kann er Sie umfassend zu Verkehrsunfallregulierungen, Versicherungsfragen und anderen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten beraten. Mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite, der über das nötige Fachwissen verfügt, um Ihre Rechte zu schützen und Ihnen bei verkehrsrechtlichen Problemen zur Seite zu stehen.

Als Fachanwälte für Verkehrsrecht sind wir aber auch Spezialisten im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.

Geblitzt, fotografiert, gefilmt oder angehalten. Wem ist das noch nicht passiert. Die Behörde wirft Ihnen vor, zu schnell gefahren oder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder bei Rot über die Ampel gefahren zu sein. Das passiert vielen Verkehrsteilnehmern, die täglich mit dem Auto unterwegs sind. Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid erhalten.

Ihre Rechtsanwälte Michelske verfügen über ein profundes Wissen und eine enorme Erfahrung bei der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide und wissen, auf was es im Bußgeldverfahren ankommt. Wir haben über Jahre bewehrte Strategien, die wir je nach Gericht und Einzelfall anpassen. Wir erklären Ihnen den Ablauf, das Verfahren und die Rechtsfolgen im Bußgeldverfahren und können spätestens nach Akteneinsicht beurteilen, welche Erfolgsaussichten bestehen und welche Einwendungen wir vorbringen können, um z.B. Verfahrensfehler aufzudecken. Wichtig ist dabei der Lateinische Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare; der Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen.

Anders als in vielen europäischen Nachbarländern gibt es bei uns in Bußgeldangelegenheiten, die den fließenden Verkehr betreffen, keine sogenannte Halterhaftung. Es kann also nur die Person bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Handyverstößen oder Rotlichtverstößen belangt werden, die das Fahrzeug auch tatsächlich geführt hat. Kann diese Person nicht innerhalb der Verfolgungsverjährung von drei Monaten nach der Tat ermittelt werden, tritt Verjährung ein und das Verfahren muss eingestellt werden.

Unfallregulierung

Bußgeldverfahren

Führerscheinrecht

Verkehrsstrafrecht

Kontakt

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