Verkehrsrecht Köln
Kanzlei Michelske

Verkehrsrecht Köln – Das Verkehrsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen und Vorschriften, die den Straßenverkehr betreffen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei Unfällen, Bußgeldverfahren und Führerscheinangelegenheiten kompetente Beratung und Unterstützung bieten.

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Verkehrsrecht

Bereits mit ihrer Gründung 1983 hat die Kanzlei das Verkehrsrecht mit all seinen Aspekten im Blick. Egon Michelske führt seit 2006 den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“. Damit gehörte er in Deutschland zu einem der ersten Fachanwälte in diesem Rechtsgebiet. Durch regelmäßige Fortbildungen sowie durch kontinuierliche Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten dieses Rechtsgebiets ist es Egon Michelske möglich, Mandanten im Bereichen des Verkehrsrechts stets optimal zu betreuen. Im Rahmen seiner Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht ist er sowohl Mitglied der „Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaften e.V.“ als auch in der „Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein“.

Sie wünschen eine kostenlose Beratung? Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!

Unsere Leistungen im Bereich Verkehrsrecht Köln

Im Verkehrsrecht geht es um die Regelungen und Gesetze, die den Straßenverkehr betreffen. Dazu gehören unter anderem Unfälle, Bußgelder und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht kann hierbei unterstützen und beraten. Als ADAC-Mitglied erhalten Sie eine kostenfrei Erstberatung.

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Marc Michelske
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Marc Michelske wurde 1983 in Köln geboren, machte hier sein Abitur und seine beiden Staatsexamina. Er ist verheiratet und dreifacher Vater.

“Kämpferisch, zielgerichtet und
seriös zum Erfolg.”

Das Verkehrsrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die den Straßenverkehr regeln. Es beinhaltet Vorschriften für Fahrzeuge, Fahrer und Verkehrsteilnehmer, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Im Falle von Unfällen, Bußgeldbescheiden oder Führerscheinproblemen ist es wichtig, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen zu vertreten.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, der Abwehr von ungerechtfertigten Bußgeldbescheiden, gegen die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis oder bei dem Einspruch gegen ein Fahrverbot. Darüber hinaus kann er Sie umfassend zu Verkehrsunfallregulierungen, Versicherungsfragen und anderen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten beraten.

Unfallregulierung

Bußgeldverfahren

Führerscheinrecht

Verkehrsstrafrecht

Rückfragen zum Thema Verkehrsrecht

Die Behörde wirft Ihnen vor, zu schnell gefahren oder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder bei Rot über die Ampel gefahren zu sein. Das passiert vielen Verkehrsteilnehmern, die täglich mit dem Auto unterwegs sind. Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid erhalten. Ihre Rechtsanwälte Michelske verfügen über ein profundes Wissen und eine enorme Erfahrung bei der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide und wissen, auf was es im Bußgeldverfahren ankommt.

    Verkehrsrecht Köln

    Rechtsanwaltskanzlei Michelske

    Vogelsanger Str. 348-350
    50827 Köln

    Telefon: 0221-252 123
    Telefax: 0221-252 393
    E-Mail: michelske@michelske.de

    Wir haben über Jahre bewehrte Strategien, die wir je nach Gericht und Einzelfall anpassen. Wir erklären Ihnen den Ablauf, das Verfahren und die Rechtsfolgen im Bußgeldverfahren und können spätestens nach Akteneinsicht beurteilen, welche Erfolgsaussichten bestehen und welche Einwendungen wir vorbringen können, um z.B. Verfahrensfehler aufzudecken. Wichtig ist dabei der Lateinische Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare; der Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen. Anders als in vielen europäischen Nachbarländern gibt es bei uns in Bußgeldangelegenheiten, die den fließenden Verkehr betreffen, keine sogenannte Halterhaftung. Es kann also nur die Person bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Handyverstößen oder Rotlichtverstößen belangt werden, die das Fahrzeug auch tatsächlich geführt hat. Kann diese Person nicht innerhalb der Verfolgungsverjährung von drei Monaten nach der Tat ermittelt werden, tritt Verjährung ein und das Verfahren muss eingestellt werden.