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Wo Messungen angreifbar sind
Messgeräte sind zugelassen, aber nicht unfehlbar. Fehler entstehen bei der Aufstellung, bei der Bedienung und bei der Auswertung: abgelaufene Eichung, fehlende Schulung des Messbeamten, unzureichende Beschilderung, eine zweite Person im Messbereich oder ein Foto, auf dem der Fahrer nicht sicher zu erkennen ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 bestätigt, dass Betroffene grundsätzlich auch Zugang zu Messdaten verlangen können, die nicht in der Bußgeldakte liegen. Wir nutzen dieses Recht und ziehen, wo es sich lohnt, einen Sachverständigen hinzu. Nicht jede Messung ist fehlerhaft, aber jede verdient einen zweiten Blick, besonders wenn ein Fahrverbot oder der achte Punkt droht.