Zum Inhalt springen

Anwalt für Führerschein und MPU.

Für viele hängt am Führerschein der Arbeitsplatz. Ob Fahrverbot, Entzug durch das Gericht, Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde oder MPU: Wir greifen früh ein, halten Fristen und planen den Weg zurück zur Fahrerlaubnis von Anfang an mit.

Fachanwälte: Marc Michelske & Egon MichelskeErsteinschätzung kostenfreiKöln-Ehrenfeld

Führerschein & MPU in Köln — Kanzlei Michelske
AKTE · FAHRERLAUBNIS§ 25 STVG · § 69 STGB
FAHRERLAUBNIS

SPERRFRIST GEPRÜFT

So gehen wir vor

Führerschein & MPU: Schritt für Schritt.

Sofort anrufen

Nach Kontrolle, Beschlagnahme oder Behördenschreiben, bevor Sie Angaben machen.

Akte und Fristen

Wir sichern alle Fristen und beantragen Akteneinsicht.

Verteidigung

Ziel: Entzug vermeiden, Sperrfrist verkürzen, Fahrverbot abwenden.

Weg zurück

MPU-Fragestellung, Nachweise und Neuerteilungsantrag rechtzeitig planen.

Rechtsanwalt Marc Michelske, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln
Ihr Ansprechpartner

Marc Michelske

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt. Vertritt Mandanten in Bußgeldverfahren, bei der Unfallregulierung und im Verkehrsstrafrecht, mit klarer Strategie und ohne Zeitverlust.

Rechtsanwalt Egon Michelske, Kanzleigründer und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Gemeinsam mit Egon Michelske

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kanzleigründer 1983. Beide führen das Verkehrsrecht in der Kanzlei — Sie erreichen sie unter derselben Nummer.

Führerschein & MPU in Köln im Überblick

Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, der Führerschein wird nur für einen bis drei Monate verwahrt. Beim Entzug erlischt sie; nach der Sperrfrist muss sie neu beantragt werden, oft mit MPU. Die Verteidigung hat deshalb meist ein klares Ziel: aus einem drohenden Entzug ein Fahrverbot machen und aus einem Fahrverbot eine höhere Geldbuße.

Entzug durch das Strafgericht

Nach einer Trunkenheitsfahrt, einer Unfallflucht mit erheblichem Schaden oder einer Gefährdung des Straßenverkehrs entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis in der Regel und setzt eine Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren fest. Oft wird der Führerschein schon zu Beginn des Verfahrens vorläufig eingezogen. Wir prüfen sofort, ob die Voraussetzungen dafür wirklich vorliegen, und beantragen gegebenenfalls die Herausgabe.

Die Sperrfrist kann in bestimmten Fällen vorzeitig aufgehoben werden, etwa nach der erfolgreichen Teilnahme an einem anerkannten Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung. Auch das gehört zur Strategie, die wir mit Ihnen von Anfang an planen.

Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

Die Behörde handelt unabhängig vom Strafverfahren. Sie entzieht die Fahrerlaubnis bei acht Punkten, bei nachgewiesenem Konsum harter Drogen, bei Anzeichen für Cannabismissbrauch oder wenn eine angeordnete MPU nicht vorgelegt wird. Gegen diese Bescheide bleibt ein Monat für die Klage; ist die sofortige Vollziehung angeordnet, kommt zusätzlich ein Eilantrag in Betracht.

  • Ermahnung bei 4 bis 5 Punkten, Verwarnung bei 6 bis 7, Entzug bei 8
  • Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit schon beim ersten Punkt
  • Anordnung einer MPU bei Alkohol ab 1,6 Promille oder wiederholten Verstößen
  • Untersagung, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrrad oder E-Scooter zu führen

MPU: vorbereitet statt überrascht

Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist kein Idiotentest, sondern eine Prognose: Wird der Anlass sich wiederholen? Wer sie besteht, hat meist Monate vorher begonnen, mit Abstinenznachweisen, einer ehrlichen Aufarbeitung und einer fachkundigen Vorbereitung. Wir prüfen, ob die Anordnung rechtmäßig ist, welche Fragestellung die Behörde vorgibt und welche Nachweise Sie brauchen. Und wir sorgen dafür, dass der Antrag auf Neuerteilung rechtzeitig gestellt wird, damit nach der Sperrfrist nicht noch Monate vergehen.

Kontakt · Erstkontakt kostenfrei

Ihr Fall, heute geprüft.

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Läuft eine Frist, melden wir uns noch am selben Werktag.

Am schnellsten geht es telefonisch

0221 252123

E-Mail

michelske@michelske.de

Kanzlei

Vogelsanger Str. 348–350
50827 Köln-Ehrenfeld

Mo–Fr nach VereinbarungAntwort i. d. R. am selben WerktagADAC-Vertragsanwalt

Nachricht senden

Unverbindlich. Die Ersteinschätzung kostet nichts.

Worum geht es?

Vertraulich · kein Newsletter · Frist läuft? Rufen Sie an.

Dieses Formular ist durch reCAPTCHA geschützt; es gelten die Datenschutzerklärung von Google und dessen Nutzungsbedingungen.

Häufige Fragen

Führerschein & MPU in Köln — klar beantwortet.

Nein. Nach einem Entzug muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Behörde prüft die Eignung und kann eine MPU verlangen. Den Antrag stellen Sie am besten deutlich vor Ablauf der Sperrfrist.

Bei acht Punkten ist der Entzug zwingend. Entscheidend ist deshalb, ob der letzte Punkt überhaupt rechtmäßig eingetragen wurde und ob die Behörde die Stufen Ermahnung und Verwarnung korrekt durchlaufen hat. Beides prüfen wir.

So früh wie möglich. Werden Abstinenznachweise verlangt, sind sechs bis zwölf Monate üblich. Wer erst nach der Anordnung beginnt, verliert oft ein halbes Jahr.