Entzug durch das Strafgericht
Nach einer Trunkenheitsfahrt, einer Unfallflucht mit erheblichem Schaden oder einer Gefährdung des Straßenverkehrs entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis in der Regel und setzt eine Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren fest. Oft wird der Führerschein schon zu Beginn des Verfahrens vorläufig eingezogen. Wir prüfen sofort, ob die Voraussetzungen dafür wirklich vorliegen, und beantragen gegebenenfalls die Herausgabe.
Die Sperrfrist kann in bestimmten Fällen vorzeitig aufgehoben werden, etwa nach der erfolgreichen Teilnahme an einem anerkannten Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung. Auch das gehört zur Strategie, die wir mit Ihnen von Anfang an planen.





