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Unfallregulierung durch den Fachanwalt.

Nach einem Unfall ist die gegnerische Versicherung freundlich, schnell und sparsam. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht das bekommen, was angeboten wird, sondern das, was Ihnen zusteht. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Gegenseite auch unsere Kosten.

Fachanwälte: Marc Michelske & Egon MichelskeErsteinschätzung kostenfreiKöln-Ehrenfeld

Unfallregulierung in Köln — Kanzlei Michelske
AKTE · UNFALLSCHADEN§ 7 STVG · HALTERHAFTUNG
SCHADEN

ANSPRÜCHE VOLLSTÄNDIG BEZIFFERT

So gehen wir vor

Unfallregulierung: Schritt für Schritt.

Anruf nach dem Unfall

Am besten bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen.

Gutachter beauftragen

Unabhängig, auf Kosten der Gegenseite, wenn der Schaden es rechtfertigt.

Ansprüche beziffern

Alle Positionen, von der Reparatur bis zum Haushaltsführungsschaden.

Regulierung

Wir verhandeln mit der Versicherung und setzen Fristen.

Notfalls Klage

Wenn die Versicherung nicht zahlt, vor dem zuständigen Gericht.

Rechtsanwalt Marc Michelske, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln
Ihr Ansprechpartner

Marc Michelske

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt. Vertritt Mandanten in Bußgeldverfahren, bei der Unfallregulierung und im Verkehrsstrafrecht, mit klarer Strategie und ohne Zeitverlust.

Rechtsanwalt Egon Michelske, Kanzleigründer und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Gemeinsam mit Egon Michelske

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kanzleigründer 1983. Beide führen das Verkehrsrecht in der Kanzlei — Sie erreichen sie unter derselben Nummer.

Unfallregulierung in Köln im Überblick

Wer ohne eigene Schuld geschädigt wird, soll wirtschaftlich so gestellt werden, als hätte es den Unfall nie gegeben. Das umfasst deutlich mehr als die Reparaturrechnung. Viele Positionen werden nur ersetzt, wenn man sie kennt und verlangt:

Was Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusteht

  • Reparaturkosten nach Gutachten, auch fiktiv abgerechnet
  • Merkantile Wertminderung, weil ein Unfallwagen weniger wert ist
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag ohne Auto
  • Kosten des eigenen Sachverständigen
  • Abschleppkosten und eine Unkostenpauschale
  • Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden bei Verletzungen
  • Die Kosten der anwaltlichen Vertretung

Warum die gegnerische Versicherung nicht Ihre Versicherung ist

Die Versicherung des Unfallgegners ist zur Zahlung verpflichtet, aber sie zahlt nicht mehr, als sie muss. Typisch sind Kürzungen bei Stundenverrechnungssätzen der Werkstatt, bei Verbringungskosten und Ersatzteilaufschlägen, Restwertangebote aus dem Internet und der Hinweis auf eine angeblich günstigere Partnerwerkstatt. Nicht jede Kürzung ist berechtigt, viele sind es nicht.

Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor alle Positionen beziffert sind, und lassen Sie den Schaden nicht ausschließlich vom Gutachter der Versicherung schätzen. Ab einem Schaden von etwa 750 bis 1.000 Euro haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen, dessen Kosten die Gegenseite trägt.

Personenschaden: Schmerzensgeld und mehr

Bei Verletzungen geht es schnell um fünf- und sechsstellige Beträge. Neben dem Schmerzensgeld zählen Verdienstausfall, Behandlungs- und Fahrtkosten, vermehrte Bedürfnisse und der Haushaltsführungsschaden, also der Ausgleich dafür, dass Sie Ihren Haushalt verletzungsbedingt nicht wie gewohnt führen können. Diese Position wird von Versicherungen besonders gern übersehen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von Art und Dauer der Verletzung, den Folgen und dem Verschulden ab. Wir orientieren uns an vergleichbaren Gerichtsentscheidungen und dokumentieren Ihre Beschwerden so, dass sie nachweisbar bleiben.

Wenn die Versicherung eine Mithaftung ansetzt

Nicht jeder Unfall ist hundert zu null. Bei unklarer Lage setzen Versicherungen gern eine Mithaftung an, weil jede Quote auf alle Positionen durchschlägt. Wir prüfen Unfallbericht, Zeugen und Schadensbild und halten der Versicherung die Rechtsprechung zu vergleichbaren Unfällen entgegen. Trifft Sie tatsächlich eine Mithaftung, holen wir über das Quotenvorrecht Ihrer Vollkasko heraus, was möglich ist.

Kosten und Fristen

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten als Teil des Schadens. Bei einer Mithaftung trägt sie sie anteilig, den Rest übernimmt in der Regel eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ansprüche aus dem Unfall verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Die Regulierung sollte aber viel früher beginnen, solange Zeugen erreichbar und Spuren dokumentierbar sind.

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Häufige Fragen

Unfallregulierung in Köln — klar beantwortet.

Bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung, als Teil Ihres Schadens. Bei Mithaftung anteilig, den Rest trägt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.

Ja. Sie müssen sich nicht auf die Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung verweisen lassen, insbesondere wenn Ihr Fahrzeug jünger als drei Jahre oder durchgehend markengebunden gewartet ist.

Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Unfalljahres. Die Regulierung sollte trotzdem sofort beginnen, weil Beweise mit jeder Woche schwerer zu sichern sind.

Bei nicht versicherten oder nicht ermittelten Unfallgegnern tritt unter bestimmten Voraussetzungen die Verkehrsopferhilfe ein. Wir prüfen, welche Ansprüche dort bestehen.