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Warum die gegnerische Versicherung nicht Ihre Versicherung ist
Die Versicherung des Unfallgegners ist zur Zahlung verpflichtet, aber sie zahlt nicht mehr, als sie muss. Typisch sind Kürzungen bei Stundenverrechnungssätzen der Werkstatt, bei Verbringungskosten und Ersatzteilaufschlägen, Restwertangebote aus dem Internet und der Hinweis auf eine angeblich günstigere Partnerwerkstatt. Nicht jede Kürzung ist berechtigt, viele sind es nicht.
Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor alle Positionen beziffert sind, und lassen Sie den Schaden nicht ausschließlich vom Gutachter der Versicherung schätzen. Ab einem Schaden von etwa 750 bis 1.000 Euro haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen, dessen Kosten die Gegenseite trägt.