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Vorladung erhalten: was jetzt zu tun ist
Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen. Auch schriftlich müssen Sie nichts zur Sache sagen. Das ist kein Schuldeingeständnis, sondern Ihr Recht, und in Verkehrsstrafsachen fast immer die richtige Entscheidung. Ob Sie den Anstoß bemerkt haben, wie viel Sie getrunken hatten, wer gefahren ist: Solche Fragen entscheiden über das Verfahren und sollten erst beantwortet werden, wenn die Beweislage bekannt ist.
Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und entscheiden dann mit Ihnen, ob eine Einlassung sinnvoll ist. Viele Verfahren lassen sich in diesem Stadium einstellen, gegebenenfalls gegen eine Geldauflage und ohne Eintrag.