Verkehrsunfall, und nun? Wie verhalte ich mich am Unfallort bei einem Blechschaden bzw. Bagatellschaden

Ist es zu einem Blechschaden bei einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden gekommen, gibt es wenige, aber wichtige Eckpunkte zu beachten, die wir hier ganz verkürzt darstellen:

Tipps:

  1. Bevor etwas bewegt wird, alles dokumentieren; Smartphone ausgepackt, Fotos gemacht.
  2. Polizei nur verständigen, wenn a) es zu einem Personenschaden kam; b) die beteiligten Personen ihre Daten nicht nennen möchten; c) Gegenstände von nicht anwesenden Dritten beschädigt worden sind.
  3. Daten und eigene Wahrnehmung zum Unfall austauschen, am besten hält jede beteiligte Person die eigene Ansicht zum Unfallhergang schriftlich fest und tauscht diese mit den anderen aus.
  4. Beratung in einer Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht, wie der Unfall und die Verursachungsbeiträge rechtlich zu bewerten sind.
Wie geht es weiter?

Nach diesem Ergebnis richten sich nämlich die weiteren Schritte, wie z.B. ob ein Gutachten zur Bestimmung der Schadenhöhe eingeholt werden, die Abrechnung über die eigene Vollkasko-Versicherung oder eine Reparatur bzw. ein Verkauf des Fahrzeuges erfolgen sollte. Vorsicht bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges; hier gelten viele Besonderheiten, auf die zu achten ist.

Versicherungen:

Stellt sich heraus, dass der Unfall für die beteiligten Kraftfahrzeuge nicht unvermeidbar war und auf diesen Seiten Pflichtverletzungen vorliegen, dann kommt in aller Regel eine Schadenquote in Betracht, d.h. die Schäden werden von der jeweils anderen Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend dieser Quote reguliert, die Differenz verbleibt und kann, sofern vorhanden, über die eigene Vollkaskoversicherung im Rahmen des sogenannten Quotenvorrechts abgerechnet werden. Jedes Kraftfahrzeug hat eine eigene sog. Betriebsgefahr, die bei einer Quote ebenfalls zu berücksichtigen ist.

Sind keine Kraftfahrzeuge am Unfall beteiligt, dann ist die Quotenbildung schwieriger, denn z.B. Fahrradfahrer und Fußgänger haften anders als Kraftfahrzeuge, diese haben weder eine Betriebsgefahr noch haben diese die identischen Sorgfaltspflichten.

Beratung

Einfach ist also anders, weshalb wir Ihnen raten, sich beraten zu lassen. Die Kosten übernimmt die eigene Rechtsschutzversicherung, bei einer Erstberatung für ADAC Mitglieder bei einem ADAC Vertragsanwalt der ADAC und die gegnerische Versicherung, soweit wie diese haftet.

Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung im Verkehrsrecht bei Fragen rund um einen Verkehrsunfall mit Blechschaden zur Verfügung:

 

Kontakt

0221 252123

michelske@michelske.de

Ihr

Marc Michelske

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

ADAC Vertragsanwalt

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