Arbeitsrecht
Kanzlei Michelske

Arbeitsrecht Köln – Das Arbeitsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Arbeitnehmer haben aufgrund des Arbeitsrechts zahlreiche Rechte, die ihnen im Arbeitsleben Schutz und Sicherheit bieten.

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ARBEITSRECHT

Wir, die Kanzlei Michelske, Breuer & Hommes in Bürogemeinschaft, beraten und betreuen kleine und mittelständische Unternehmen sowie Arbeitnehmer in den allgemeinen Belangen des Arbeitsrechts.

Dazu gehört die Erstellung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen ebenso wie die Beratung in Bezug auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Auch bei Abmahnungen und der Geltendmachung von Abfindungen stehen wir Ihnen fachkundig zur Seite und setzen Ihre Interesse auch vor dem Arbeitsgericht durch.

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Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsrecht Köln

Das Arbeitsrecht ist ein wichtiges Gebiet, das Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen betrifft. Es regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien und stellt sicher, dass Arbeitnehmer fair behandelt werden und ihre Arbeitsbedingungen angemessen sind.

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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Dabei geht es um Themen wie Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Kündigungsschutz und vieles mehr.

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Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Marc Michelske bietet Ihnen eine interessengerechte Betreuung, die individuell auf Ihren Fall zugeschnitten ist.​

Unser in Bürogemeinschaft tätige Kollege Thomas Becker ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und kann in den folgenden Bereichen seriös und professionell beraten:​

Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und umfasst alle Gesetze und Bestimmungen, die den Arbeitsmarkt betreffen. Das Arbeitsrecht stellt sicher, dass Arbeitnehmer fair behandelt werden und ihre Rechte geschützt sind. Es umfasst eine Vielzahl von Themen, einschließlich Arbeitsverträge, Entlohnung, Arbeitszeit, Kündigung, Diskriminierung und Arbeitsschutz. Arbeitgeber müssen sich an die geltenden Arbeitsgesetze und -vorschriften halten, um sicherzustellen, dass sie nicht gegen die Rechte ihrer Mitarbeiter verstoßen. Arbeitnehmer haben das Recht auf gerechte Entlohnung, angemessene Arbeitsbedingungen und Schutz vor Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz.

Das Arbeitsrecht schützt auch Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen und stellt sicher, dass sie im Falle von Arbeitsunfällen oder Verletzungen angemessen entschädigt werden. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Rechte und Pflichten verstehen, die ihnen durch das Arbeitsrecht auferlegt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist unerlässlich, um eine faire und produktive Arbeitsumgebung zu schaffen. In diesem Sinne ist das Arbeitsrecht von entscheidender Bedeutung für das reibungslose Funktionieren des Arbeitsmarktes und die Wahrung der Rechte und Interessen aller Beteiligten.

individual und kollektives Arbeitsrecht

Gestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen

Begleitung von Unternehmensrestrukturierungen sowie Verhandlung von Betriebsvereinbarungen

betriebliche Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bis hin zu Konfliktfällen und Einigungsstellenvertretung

Kontakt

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