
Bußgeldsachen, Unfallregulierung, Verkehrsstrafrecht, Schmerzensgeld.
Das Dienstleistungsangebot der Kanzlei Michelske, Breuer & Hommes in Bürogemeinschaft wird durch Ihre Bedürfnisse definiert. Wir nehmen Ihre Interessen fachlich fundiert, seriös und unabhängig wahr.
Dabei arbeiten wir effizient und stellen die Qualität unserer Dienstleistungen in den Vordergrund. Unsere Arbeitsprozesse haben wir klar und einfach strukturiert, sodass Verzögerungen vermieden und kostengünstige Lösungen für Sie erzielt werden können.
Seit 1983 juristische Expertise
Persönlich. Kompetent. Erfahren
Feststellung, Durchsetzung und Sicherung privater Rechte, Kauf- und Werk-vertragsrecht, Zwangsvoll-streckung, Insolvenzen.
Eheverträge, Vermögens-auseinandersetzung, Ehescheidung, Versorgungs-ausgleich, Umgangs- und Sorgerecht.
Beratung, Betreuung kleiner und mittelständischer Unternehmen, sowie Arbeitnehmer in den allgemeinen Belangen des Arbeitsrechts.
Sie können von uns eine fachliche, seriöse, interessengerechte, unabhängige und kämpferische Wahrnehmung Ihrer Interessen erwarten und werden diese auch erhalten.
Urteile, Informationen & Rechtssprechung
Wir erleben es leider immer wieder, dass wir um Rat gefragt werden, was können wir noch machen, wenn ein Fahrverbot rechtskräftig ist, hat ein Gnadengesuch im Verkehrsrecht Aussicht auf Erfolg?
Für einen Wiedereinsetzungsantrag benötigt man Gründe, weshalb die versäumte Frist nicht durch einen Fehler des Mandanten oder des Anwalts eingetreten ist. Gibt es solche Gründe nicht, wird ein Antrag auf Wiedereinsetzung keinen Erfolg haben und der Bußgeldbescheid samt Fahrverbot bleibt rechtskräftig.
Heute klären wir Fragen, was ist ein E-Scooter, was passiert, wenn ich diesen unter Einfluss von Alkohol führe, was kann dann mit meiner Fahrerlaubnis passieren und ist ein Strafverfahren zu erwarten.
Wie kommt man in der Stadt gut von einem Ort zum anderen. Da gibt es zum Glück viele Möglichkeiten. Eine Möglichkeit, die in den letzten Jahren viel genutzt wurde, aber einiges an Rechtsunsicherheit mit sich bringt, ist die Nutzung eines sog. E-Scooters.
Wir haben ein Sammelsurium an kuriosen Fällen erlebt, das aufzeigt, dass bei der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen (in der Folge nur E-Scooter) hoher Aufklärungsbedarf herrscht und den meisten ein rechtssicherer Umgang nicht auf Anhieb gelingt.
Wir geben einen Ausblick unter welchen Voraussetzungen Sie einen E-Scooter wie nutzen dürfen, was alles bei Bußgeld- und oder Strafverfahren zu beachten ist.
Die maßgebliche Rechtsvorschrift ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) außer Kraft gesetzt hat.
Ist es zu einem Blechschaden bei einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden gekommen, gibt es wenige, aber wichtige Eckpunkte zu beachten, die wir hier ganz verkürzt darstellen:
Hier stellen wir Ihnen im Verkehrsrecht die Grundlagen dafür vor, dass Sie von Ihrer Führerscheinstelle Post erhalten und sich bei dieser persönlich vorstellen sollen, da Zweifel bzw. Bedenken an Ihrer Fahreignung bestehen, weshalb Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein sichergestellt werden könnten.
Sie haben einen Anhörungsbogen oder sogar schon einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht erhalten? Keine Panik, hier ein paar Tipps für Sie:
Im Verkehrsrecht stellen sich schon interessante Fragen wie zum Beispiel „begehe ich eine Trunkenheitsfahrt, wenn ich ein Fahrrad schiebe?“ Im Gebiet des Amtsgerichts Emmendingen wurde jemand bewusstlos neben seinem Fahrrad gefunden und gab an, dass er das Fahrrad nur geschoben habe.
Das Amtsgericht hat die Frage mit „Ja“ beantwortet.
Ist die pauschale Verdoppelung des Fahrverbotes wegen Vorsatz auf 2 Monate rechtmäßig?
Mit dieser Frage musste sich das OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.04.2021, 2Ss (OWi) 88/21, auseinandersetzen und entschied, dass eine pauschale Verdoppelung wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht zulässig ist.
Dazu aus den Urteilsgründen: