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Erbrecht in Köln.

Das Erbrecht regelt die Übertragung des Vermögens einer Person nach ihrem Tod. Es umfasst die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge, die Möglichkeiten der Testamentserstellung und die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.

Fachanwalt: Joachim WeisseErsteinschätzung kostenfreiKöln-Ehrenfeld

Erbrecht in Köln — Kanzlei Michelske
AKTE · NACHLASS§ 1922 BGB · GESAMTRECHTSNACHFOLGE
TESTAMENT

NACHLASS GEORDNET · STREIT VERMIEDEN

Unsere Leistungen

Erbrecht: Womit wir Ihnen helfen.

Testament & Erbvertrag

Rechtssichere Gestaltung Ihres letzten Willens, eindeutig formuliert.

Pflichtteil

Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Erbengemeinschaft

Auseinandersetzung und Vermittlung bei mehreren Erben.

Erbschein & Nachlass

Beantragung des Erbscheins und Abwicklung des Nachlasses.

Rechtsanwalt Joachim Weisse, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Köln
Ihr Ansprechpartner

Joachim Weisse

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Vertritt Mieter, Vermieter und Eigentümergemeinschaften, von der Nebenkostenabrechnung bis zur Räumungsklage. Ansprechpartner der Kanzlei auch für Familien- und Erbrecht.

Erbrecht Köln: den Nachlass rechtssicher regeln

Das Erbrecht regelt die Übertragung des Vermögens einer Person nach ihrem Tod. Es umfasst die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge, die Möglichkeiten der Testamentserstellung und die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und Pflichten im Erbfall und wie Sie Ihren Nachlass effektiv planen können.

Die Ordnung der Rechtsnachfolge

Jeder Mensch hinterlässt wirtschaftliche Werte und Rechtsbeziehungen, die auf einen Nachfolger im Recht übertragen werden müssen. Die Frage der Ordnung der Rechtsnachfolge ist dabei nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die Vermögenswerte vererben.

Gesetzliche Erbfolge: wer erbt ohne Testament

Fehlt ein Testament, erben die Verwandten nach Ordnungen. Zuerst die Kinder und Enkel, erst wenn es keine gibt, die Eltern und Geschwister, danach die Großeltern und ihre Nachkommen. Der Ehegatte erbt neben den Kindern ein Viertel. Lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich sein Anteil pauschal um ein weiteres Viertel auf die Hälfte. Neben Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen erbt er drei Viertel. Wer davon abweichen will, etwa weil er mit dem Partner nicht verheiratet ist, braucht ein Testament.

Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Kinder, Ehegatten und, wenn keine Kinder da sind, die Eltern können nicht vollständig enterbt werden. Ihnen steht der Pflichtteil zu, ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um ihn zu berechnen, haben Pflichtteilsberechtigte einen Auskunftsanspruch gegen die Erben, auf Wunsch über ein notarielles Nachlassverzeichnis. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden über den Pflichtteilsergänzungsanspruch einbezogen; für jedes volle Jahr seit der Schenkung zählt sie ein Zehntel weniger. Der Anspruch verjährt in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung erfahren hat.

Ausschlagen oder annehmen: sechs Wochen Bedenkzeit

Eine Erbschaft umfasst auch die Schulden. Wer den Nachlass für überschuldet hält, kann innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem er vom Erbfall und seiner Berufung als Erbe erfährt. Die Erklärung wird beim Nachlassgericht abgegeben, in Köln beim Amtsgericht, oder notariell beglaubigt eingereicht. Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen. Wer ausschlägt, gibt das Erbe an die nächsten Verwandten weiter, bei Eltern häufig an die eigenen Kinder, die dann ebenfalls ausschlagen müssen.

Testament: die häufigsten Fehler

Ein privates Testament ist nur wirksam, wenn es vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben ist. Ein am Computer geschriebener Text mit Unterschrift genügt nicht. Häufiger als an der Form scheitern Testamente aber am Inhalt: Wer „vermacht“ statt „vererbt“, setzt womöglich keinen Erben ein, sondern nur ein Vermächtnis. Beim beliebten Berliner Testament übersehen viele, dass Kinder nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen können und dass die gemeinsamen Verfügungen den Überlebenden später binden. Ein notarielles oder beim Nachlassgericht hinterlegtes Testament wird im Zentralen Testamentsregister erfasst und damit sicher gefunden.

Erbengemeinschaft: gemeinsam erben, gemeinsam entscheiden

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Über den Nachlass können sie nur gemeinsam verfügen, das Haus kann also nicht einer allein verkaufen. Jeder Miterbe kann aber grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Einigen sich die Erben nicht, droht bei Immobilien die Teilungsversteigerung, die meist deutlich unter dem Marktwert endet. Wir entwickeln Teilungspläne, verhandeln Übernahmen und Ausgleichszahlungen und setzen berechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht durch.

Testament, Erbvertrag und Pflichtteil

Im Erbrecht geht es nicht nur um die Verteilung des Vermögens, sondern auch um Fragen der Testierfreiheit, der Erbschaftssteuer und der Pflichtteilsansprüche. Es umfasst auch die Bestimmungen zur Erstellung eines rechtsgültigen Testaments oder Erbvertrags.

Rechtzeitig beraten lassen

Für die meisten Menschen ist das Erbrecht eine komplexe und oft verwirrende Materie. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig mit einem erfahrenen Erbrechtsanwalt zu beraten, um sicherzustellen, dass der letzte Wille richtig dokumentiert wird und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Ob es um die Durchsetzung von Erbansprüchen, die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte oder die Lösung erbrechtlicher Streitigkeiten geht — ein erfahrener Erbrechtsanwalt kann Ihnen bei allen Fragen und Anliegen zur Seite stehen und für eine rechtlich einwandfreie Abwicklung sorgen.

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Häufige Fragen

Erbrecht in Köln — klar beantwortet.

Nein. Ein vollständig handschriftlich verfasstes und unterschriebenes Testament ist ebenso wirksam. Das notarielle Testament ersetzt später aber häufig den Erbschein und spart den Erben damit Zeit und Kosten. Was sinnvoller ist, hängt vom Nachlass ab.

Als Kind, Ehegatte oder unter Umständen Elternteil haben Sie Anspruch auf den Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch gegen die Erben. Wir fordern Auskunft über den Nachlass und setzen den Anspruch durch. Er verjährt regelmäßig in drei Jahren.

Wir moderieren die Auseinandersetzung, entwickeln Teilungsvorschläge und setzen notfalls gerichtliche Schritte durch. Ziel ist, die wirtschaftlich meist nachteilige Teilungsversteigerung von Immobilien zu vermeiden.

Nein. Ist der Nachlass überschuldet, können Sie die Erbschaft binnen sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen. Die Erklärung muss beim Nachlassgericht abgegeben werden. Wir prüfen mit Ihnen kurzfristig, ob Annahme oder Ausschlagung günstiger ist.

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge: zuerst Kinder und Enkel, ohne sie Eltern und Geschwister, danach Großeltern. Der Ehegatte erbt neben den Kindern ein Viertel, in der Zugewinngemeinschaft pauschal die Hälfte. Unverheiratete Partner erben ohne Testament nichts.

Ja, über den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall werden berücksichtigt, für jedes volle Jahr seit der Schenkung aber ein Zehntel weniger. Schenkungen an den Ehegatten zählen ohne diese Abschmelzung.

Nein. Ein privates Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Alternativ kann das Testament notariell beurkundet werden; das spart den Erben oft den Erbschein.