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Ausschlagen oder annehmen: sechs Wochen Bedenkzeit
Eine Erbschaft umfasst auch die Schulden. Wer den Nachlass für überschuldet hält, kann innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem er vom Erbfall und seiner Berufung als Erbe erfährt. Die Erklärung wird beim Nachlassgericht abgegeben, in Köln beim Amtsgericht, oder notariell beglaubigt eingereicht. Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen. Wer ausschlägt, gibt das Erbe an die nächsten Verwandten weiter, bei Eltern häufig an die eigenen Kinder, die dann ebenfalls ausschlagen müssen.