Das neue Reiserecht und der ADAC-Vertragsanwalt
Am 01.07.2018 trat das neue Reiserecht in Kraft und führte zu einer umfassenden Neuregelung des Reisevertragsrechts in den §§ 615a bis 651x BGB. Rechtsanwalt Marc Michelske verfügt als ADAC-Vertragsanwalt über spezialisiertes Fachwissen in diesem Bereich. ADAC-Mitglieder erhalten eine kostenfreie Erstberatung auch im Reiserecht.




