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Ratgeber Verkehrsrecht· 5 Min. Lesezeit

Nach dem Verkehrsunfall: Die 7-Punkte-Checkliste für Köln

Direkt nach dem Unfall entscheidet sich, wie gut Sie später Ihre Ansprüche durchsetzen können. Diese sieben Schritte sichern die Beweise und damit Ihr Geld.

Unterschrift unter einem Unfallbericht, Checkliste nach dem Verkehrsunfall vom Fachanwalt in Köln

1–3: Absichern, dokumentieren, Zeugen sichern

Erst die Sicherheit: Warnblinker, Warndreieck, Verletzte versorgen, bei Personenschaden immer die 112. Danach dokumentieren Sie die Unfallstelle, bevor Fahrzeuge bewegt werden: Fotos aus mehreren Winkeln, Übersichtsaufnahmen mit Straßenverlauf, Detailfotos der Schäden, Bremsspuren, Ampeln und Schilder.

Notieren Sie Namen und Telefonnummern von Zeugen sofort. Unbeteiligte Zeugen sind später oft entscheidend und nach zehn Minuten unauffindbar.

4–5: Daten austauschen, aber keine Schuld anerkennen

Tauschen Sie Kennzeichen, Namen und Versicherungsdaten aus. Was Sie nicht tun sollten: am Unfallort ein Schuldanerkenntnis abgeben oder Formulierungen wie „Das geht auf mich“ verwenden. Die Haftungsfrage klärt sich nach Aktenlage. Vorschnelle Erklärungen binden Sie und freuen nur die gegnerische Versicherung.

Bei unklarer Lage, Streit oder Verletzten: Polizei rufen. Das polizeiliche Protokoll ist ein starkes Beweismittel.

6: Eigener Gutachter statt Versicherungs-Schnellcheck

Bei einem unverschuldeten Unfall mit nicht nur geringem Schaden haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen, und zwar auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Deren „kostenlose“ Gutachter und Schnell-Besichtigungen rechnen erfahrungsgemäß knapper: Wertminderung, Nutzungsausfall und versteckte Schäden fallen gern unter den Tisch.

7: Anwalt einschalten, bevor Sie mit der Versicherung sprechen

Die gegnerische Versicherung ruft oft schnell an, freundlich, hilfsbereit und mit einem Abfindungsangebot. Unterschreiben Sie nichts, bevor die Ansprüche vollständig beziffert sind: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Anwaltskosten. Bei fremdverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite auch unsere Vergütung. Die anwaltliche Vertretung kostet Sie dann nichts.

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