1–3: Absichern, dokumentieren, Zeugen sichern
Erst die Sicherheit: Warnblinker, Warndreieck, Verletzte versorgen, bei Personenschaden immer die 112. Danach dokumentieren Sie die Unfallstelle, bevor Fahrzeuge bewegt werden: Fotos aus mehreren Winkeln, Übersichtsaufnahmen mit Straßenverlauf, Detailfotos der Schäden, Bremsspuren, Ampeln und Schilder.
Notieren Sie Namen und Telefonnummern von Zeugen sofort. Unbeteiligte Zeugen sind später oft entscheidend und nach zehn Minuten unauffindbar.
4–5: Daten austauschen, aber keine Schuld anerkennen
Tauschen Sie Kennzeichen, Namen und Versicherungsdaten aus. Was Sie nicht tun sollten: am Unfallort ein Schuldanerkenntnis abgeben oder Formulierungen wie „Das geht auf mich“ verwenden. Die Haftungsfrage klärt sich nach Aktenlage. Vorschnelle Erklärungen binden Sie und freuen nur die gegnerische Versicherung.
Bei unklarer Lage, Streit oder Verletzten: Polizei rufen. Das polizeiliche Protokoll ist ein starkes Beweismittel.
6: Eigener Gutachter statt Versicherungs-Schnellcheck
Bei einem unverschuldeten Unfall mit nicht nur geringem Schaden haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen, und zwar auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Deren „kostenlose“ Gutachter und Schnell-Besichtigungen rechnen erfahrungsgemäß knapper: Wertminderung, Nutzungsausfall und versteckte Schäden fallen gern unter den Tisch.
7: Anwalt einschalten, bevor Sie mit der Versicherung sprechen
Die gegnerische Versicherung ruft oft schnell an, freundlich, hilfsbereit und mit einem Abfindungsangebot. Unterschreiben Sie nichts, bevor die Ansprüche vollständig beziffert sind: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Anwaltskosten. Bei fremdverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite auch unsere Vergütung. Die anwaltliche Vertretung kostet Sie dann nichts.

Marc Michelske
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · ADAC-Vertragsanwalt
Stand: 12. Mai 2026. Der Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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