Zum Inhalt springen

Ratgeber Verkehrsrecht· 4 Min. Lesezeit

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: So nutzen Sie die 14-Tage-Frist richtig

Ein erheblicher Teil aller Bußgeldbescheide ist angreifbar. Wehren kann sich aber nur, wer die Frist wahrt. Was in den zwei Wochen nach Zustellung zu tun ist.

Paragraphen-Symbol zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Die Frist beginnt mit der Zustellung, nicht mit Ihrem Anruf

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen (§ 67 OWiG). Maßgeblich ist das Zustelldatum auf dem gelben Umschlag. Heben Sie ihn deshalb unbedingt auf. Verstreicht die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig: Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot stehen dann fest, selbst wenn die Messung fehlerhaft war.

Wichtig: Der Einspruch muss nicht begründet werden. Es genügt zunächst, ihn fristwahrend einzulegen. Die inhaltliche Auseinandersetzung folgt nach der Akteneinsicht.

Warum sich die Prüfung so oft lohnt

Geschwindigkeitsmessungen sind Technik, und Technik macht Fehler. Abgelaufene Eichfristen kommen vor, fehlerhafte Messprotokolle, falsch aufgestellte Anlagen, ungenügende Beschilderung oder Probleme bei der Fahreridentifizierung. Ob ein solcher Fehler vorliegt, sieht man erst in der Bußgeldakte: im Messprotokoll, im Eichschein und in den Rohmessdaten.

Als Verteidiger fordern wir genau diese Unterlagen an. Findet sich ein Verwertungsproblem, stehen die Chancen gut, dass das Verfahren eingestellt oder die Sanktion deutlich reduziert wird. Ein Fahrverbot kann dann etwa gegen eine erhöhte Geldbuße entfallen.

Was der Einspruch kostet und wer ihn bezahlt

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung tragen Sie in der Regel keine Kosten: Die Police deckt Anwalts- und Gerichtskosten im Bußgeldverfahren. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie, kostenfrei und noch vor der Beauftragung.

Ohne Rechtsschutz rechnen wir transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab und nennen Ihnen die Kosten vor der Mandatierung. Gerade wenn Fahrverbot oder Punkte drohen, die den Führerschein gefährden, ist die Investition fast immer gut angelegt.

So läuft es bei uns ab

Sie senden uns den Bescheid (Foto genügt), wir prüfen die Frist noch am selben Werktag und legen fristwahrend Einspruch ein. Danach folgen Akteneinsicht, die Prüfung von Messung und Verfahren und eine klare Empfehlung. Sie entscheiden auf Grundlage einer ehrlichen Einschätzung, nicht auf Grundlage von Versprechen.

Kontakt · Erstkontakt kostenfrei

Genau Ihr Thema? Sprechen wir darüber.

Jeder Fall ist anders — die Ersteinschätzung zu Ihrem ist kostenfrei.

Am schnellsten geht es telefonisch

0221 252123

E-Mail

michelske@michelske.de

Kanzlei

Vogelsanger Str. 348–350
50827 Köln-Ehrenfeld

Mo–Fr nach VereinbarungAntwort i. d. R. am selben WerktagADAC-Vertragsanwalt

Nachricht senden

Unverbindlich. Die Ersteinschätzung kostet nichts.

Worum geht es?

Vertraulich · kein Newsletter · Frist läuft? Rufen Sie an.

Dieses Formular ist durch reCAPTCHA geschützt; es gelten die Datenschutzerklärung von Google und dessen Nutzungsbedingungen.