Kurz gesagt: Entzug heißt neu beantragen
Wird die Fahrerlaubnis entzogen, erlischt sie. Nach Ablauf der Sperrfrist gibt es sie nicht automatisch zurück, sondern nur auf Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, und die kann vorher eine MPU verlangen. Beim Fahrverbot ist es anders: Der Führerschein wird nur für einige Wochen verwahrt.
| Fahrverbot | Entzug der Fahrerlaubnis | |
|---|---|---|
| Dauer | 1 bis 3 Monate (Strafverfahren bis 6) | Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre |
| Fahrerlaubnis | bleibt bestehen | erlischt |
| Danach | Führerschein wird zurückgegeben | Neuerteilung auf Antrag |
| MPU | nein | je nach Anlass möglich oder zwingend |
Wer entzieht: Gericht oder Behörde
Das Strafgericht entzieht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus einer Straftat ergibt, dass jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Das ist bei einer Trunkenheitsfahrt oder bei einer Unfallflucht mit erheblichem Schaden der Regelfall. Oft ordnet das Gericht schon zu Beginn des Verfahrens die vorläufige Entziehung an, die Zeit wird später auf die Sperrfrist angerechnet.
Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht dagegen, wenn acht Punkte erreicht sind, wenn Drogenkonsum bekannt wird oder wenn eine angeordnete MPU nicht vorgelegt wird. Gegen den Bescheid der Behörde bleibt ein Monat für die Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Wann eine MPU angeordnet wird
Die medizinisch-psychologische Untersuchung soll klären, ob der Grund für den Eignungsmangel ausgeräumt ist. Angeordnet wird sie regelmäßig bei einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr, auch auf dem Fahrrad, bei wiederholten Alkoholverstößen, nach einem Entzug wegen acht Punkten und bei Hinweisen auf Drogenkonsum.
Für Cannabis gilt seit August 2024 ein eigener Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Eine MPU wegen Cannabis setzt seitdem Anhaltspunkte für Missbrauch oder Abhängigkeit voraus; der bloße Konsum genügt nicht mehr. Bei anderen Drogen reicht dagegen schon der einmalige nachgewiesene Konsum, um die Eignung zu verneinen.
So kommen Sie schneller zurück
Der Antrag auf Neuerteilung sollte deutlich vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden, weil die Behörde Zeit für Registerauskünfte und Gutachten braucht. Wer bis zum Ablauf wartet, fährt oft noch Monate länger nicht.
Die Sperrfrist selbst kann das Gericht unter Umständen vorzeitig aufheben, etwa nach erfolgreicher Teilnahme an einem anerkannten Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung. Und für die MPU gilt: Die Vorbereitung beginnt nicht vier Wochen vorher, sondern am Tag nach der Tat, besonders wenn Abstinenznachweise über mehrere Monate verlangt werden.
Häufige Fragen
Das Gericht setzt sie zwischen sechs Monaten und fünf Jahren fest, in besonderen Fällen auch für immer. Eine vorläufige Entziehung wird angerechnet. Bei einer ersten Trunkenheitsfahrt liegt die Sperre häufig zwischen neun und zwölf Monaten.
Regelmäßig ab 1,6 Promille, bei wiederholten Alkoholverstößen, nach einem Entzug wegen acht Punkten und bei Hinweisen auf Drogenkonsum. Bei Cannabis setzt die MPU seit 2024 Anzeichen für Missbrauch oder Abhängigkeit voraus.
Ja, und das ist sinnvoll. Die Behörde darf die Fahrerlaubnis zwar erst nach Ablauf der Sperre erteilen, kann das Verfahren aber schon vorher prüfen.

Marc Michelske
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · ADAC-Vertragsanwalt
Stand: 29. September 2026. Der Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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