Das Stufensystem: Ermahnung, Verwarnung, Entzug
Im Fahreignungsregister gibt es ein bis drei Punkte pro Verstoß: einen für schwere Ordnungswidrigkeiten, zwei für besonders schwere mit Fahrverbot oder Straftaten, drei für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Bei 4–5 Punkten werden Sie kostenpflichtig ermahnt, bei 6–7 verwarnt. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Der Entzug bei acht Punkten ist zwingend; Ermessensspielraum hat die Behörde dann nicht mehr. Wer sich der 6-Punkte-Schwelle nähert, sollte deshalb jeden neuen Bescheid anwaltlich prüfen lassen. Oft ist der Punkt selbst das eigentliche Problem und nicht die Geldbuße.
Tilgung: Punkte verschwinden, aber langsam
Punkte tilgen sich nach festen Fristen: 2,5 Jahre bei einem Punkt, 5 Jahre bei zwei Punkten, 10 Jahre bei drei Punkten. Jeder Punkt läuft für sich, neue Verstöße hemmen die Tilgung alter Punkte nicht. Den eigenen Stand kennen die wenigsten. Abfragen lässt er sich kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt. Das lohnt sich, bevor man Entscheidungen über Einspruch oder Seminar trifft.
Punkteabbau: einmal alle fünf Jahre
Mit maximal fünf Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und einen Punkt abbauen, höchstens einmal alle fünf Jahre. Bei sechs oder sieben Punkten hilft das Seminar nicht mehr beim Abbau; dann zählt nur noch, neue Punkte zu verhindern.
Die wirksamste Strategie: Punkte gar nicht erst entstehen lassen
Ein erfolgreicher Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid verhindert die Geldbuße und ebenso die Eintragung. Für Vielfahrer und Berufskraftfahrer ist das der entscheidende Hebel. Ein angegriffener Messfehler heute erspart den Führerscheinentzug in zwei Jahren. Wir sehen deshalb bei jedem Mandat auch den Punktestand und die Tilgungslage an und sagen Ihnen, wann sich Kämpfen lohnt.
