Ist das Abschleppen eines Verbrenners von einem Parkplatz für Elektroautos rechtmäßig?
Ob das Abschleppen eines Verbrenner vom Parkplatz für Elektroautos rechtmäßig ist, hat das Oberverwaltungsgerichts Münster beantwortet.
Das OVG Münster, das für die Berufung gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in NRW zuständig ist, hat entschieden, OVG Münster, Beschluss vom 13.4.2023, Az.: 5 A 3180/21, dass das Abschleppen eines Verbrenners von einem Parkplatz für Elektroautos rechtmäßig ist.
Ein Fahrzeug mit Verbrennermotor wurde abgeschleppt, weil es an einer Stelle geparkt wurdee, an der die Parkerlaubnis mit einem Zusatzzeichen auf E-Fahrzeuge beschränkt war. Unter dem ersten Zusatzzeichen war ein weiteres angebracht für das Parken mit Parkschein. Der Halter des abgeschleppten Pkw war der Ansicht, dass das zweite Zusatzzeichen eine alternative Parkerlaubnis regele, also entweder E-Fahrzeug oder Parkschein.
Der Halter erhob Klage gegen den Kostenbescheid für das Abschleppen, die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgewiesen wurde, weshalb das OVG Münster über die Berufung bzw. die Zulassung der Berufung zu entscheiden hatte.
Argumentation des Gerichts: E-Parkplatz und Ladesäule verbotswidrig blockiert
Das Abschleppen eines Verbrenners von einem Parkplatz für Elektroautos war rechtmäßig nach Ansicht des Gerichts auch verhältnismäßig, denn es habe eine Verkehrsbehinderung vorgelegen. Denn das Fahrzeug hat den E-Parkplatz und die Ladesäule während der Parkdauer belegt, auch für privilegierte Elektrofahrzeuge. Ob in dieser Zeit ein konkreter Bedarf an E-Parkplätzen bestand oder ob auch andere E-Parkplätze frei gewesen wären, spielt keine Rolle. Denn niemand könne einschätzen, ob in absehbarer Zeit sämtliche E-Parkplätze belegt sein werden oder nicht.
Erfolgsaussichten
Diese hängen vom Einzelfall ab. Wenden Sie sich bitte direkt an uns und lassen keine Zeit verstreichen, nur dann können wir für Sie die Erfolgsaussichten prüfen.
Damit haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten zu der Frage aufbereitet, ob das Abschleppen eines Verbrenners von einem Parkplatz für Elektroautos rechtmäßig ist.
Auch wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie dennoch abklären, welche Möglichkeiten gegen das Abschleppen eines Verbrenners von einem Parkplatz für Elektroautos bestehen.
0221 252123
michelske@michelske.de
Ihr
Marc Michelske
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwalt
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